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Reise-Tipp: Ohne Warnweste wird's teuer

warnweste

Wer seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen möchte, muss in einigen Ländern eine gelbe, rote oder orangefarbene Warnweste für Fahrer und Beifahrer mitführen, die das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweist.


Diese Weste muss meistens dann getragen werden, wenn man das Fahrzeug verlässt, um zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall Hilfe zu holen oder das Warndreieck aufzustellen. Da es aber kaum einheitliche Regelungen zu Mitführungs- und Tragepflichten und möglichen Verwarn- bzw. Bußgeldern gibt, hier ein Überblick:

  • Deutschland: Hier besteht eine durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelte Mitführ und Tragepflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Bei geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen ist der Fahrer von dieser Pflicht ausgenommen.
  • Belgien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs -auch eines Motorrad- außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Bußgeld: ab 50 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft.
  • Luxemburg: Nach Unfall oder Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen müssen Personen, die sich außerhalb des Fahrzeuges bewegen, eine Weste tragen. Gleiches gilt für Fußgänger die bei Dunkelheit an den Seiten von Landstraßen gehen.
  • Finnland: Alle Fahrzeuführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen.
  • Frankreich: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Diese Verpflichtung gilt auch für Motorradfahrer. Seit dem 1. September 2008 besteht auch für FahrradfahrerInnen die nachts außerorts oder bei wetterbedingten schlechten Sichtbedingungen unterwegs sind eine Warnwestenpflicht.
  • Italien: Tragepflicht für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verlassen. Diese Regelung gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen, was nach dem Gesetz in der Regel der Fahrer ist. Bußgeld: ab 36 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft.
  • Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer.
  • Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt, die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen. Bußgeld: ab 50 Euro.
  • Norwegen: Mitführ- und Trageflicht gilt nur für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Ausgenommen davon sind Motorradfahrer. Vorerst wird bei Nichttragen oder nichtmitführen noch kein Bußgeld verhängt.
  • Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen eine vom Fahrersitz leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 14 Euro.
  • Portugal: Wie in Norwegen gilt hier eine Mitführ- und Tragepflicht nur für Fahrzeuge mit portugiesischer Zulassung und ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrer von Motorrädern. Bußgelder: bei Nichtmitführen werden mindestens 60 Euro fällig, bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht ist ein Bußgeld ab 120 Euro zu zahlen.
  • Rumänien: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld verhängt.
  • Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 50 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft.
  • Spanien: In Spanien gilt die Tragepflicht für Fahrer von Pkws und Lkws. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld: bis 90 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft.
  • Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen.

Unabhängig von den verschiedenen Regelungen empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht, bei jeder Fahrt mindestens eine Warnweste, die das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweist, mitzuführen.
Damit sei man nicht nur juristisch auf der sicheren Seite. Das Gesehenwerden beim Verlassen des Fahrzeuges nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen sei immer ein Zugewinn an Sicherheit.

 



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